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Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von Logodesign erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der ersten Leistung oder Ware gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Logodesign dies schriftlich bestätigt.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angebote von Logodesign freibleibend. Verträge kommen daher erst mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden oder dem Beginn der Leistungserbringung zustande.

Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.2 Ein erteilter Auftrag ist bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

2.3 Abbildungen, Maße, Zeichnungen und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wird.


3. Leistung und Leistungszeit

3.1 Logodesign erbringt die Leistungen entsprechend dem vereinbarten Vertragsinhalt. Logodesign kann zur Erfüllung der vereinbarten Leistung Dritte einschalten, mit denen dann im eigenen Namen Werkverträge abgeschlossen werden können.

Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit dies zwischen diesem und Logodesign vereinbart ist. Bei unvorhergesehenen Maßnahmen wird Logodesign vor Einschaltung eines Drittunternehmens Rücksprache mit dem Kunden halten und eine Vereinbarung treffen, wer die hierdurch entstehenden Kosten trägt.

3.2 Termine und Fristen für die Leistungserbringung gelten im Zweifel als nur annähernd vereinbart. Vereinbarte Fristen beginnen im Zweifel mit dem Datum der Auftragsbestätigung von Logodesign.  Bedarf es zur Leistungserbringung einer Mitwirkung des Kunden, so beginnt die Frist nicht, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Die Leistungspflicht von Logodesign ruht, solange sich der Kunde ihr gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.

3.3 Wird Logodesign die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen vorübergehend unmöglich oder erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Kunden für die Leistungserbringung gesetzte Frist oder Nachfrist. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden.
Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Drittunternehmen eintreten, welche von Logodesign bei der Leistungserbringung eingeschaltet werden. Beginn und Ende derartiger

Hindernisse teilt Logodesign dem Kunden mit.

3.4 Vor Ablauf der gem. Nr. 3.3 verlängerten Leistungszeit ist der Kunde weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als 2 Monate andauert; in diesem Fall ist auch Logodesign zum Rücktritt berechtigt. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

3.5 Voraussetzung für die endgültige Erstellung, Drucklegung oder Veröffentlichung ist die vorherige Abnahme durch den Kunden.


4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Logodesign gewährleistet, dass die Unterlagen entsprechend dem jeweils vereinbarten Vertragsinhalt sorgfältig erstellt sowie die getroffenen Werbemaßnahmen sorgfältig durchgeführt werden. Eine Gewähr für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Texte und sonstigen Inhalte wird nicht übernommen, da nur Juristen eine geschäftsmäßige Rechtsberatung vornehmen dürfen.

4.2 Entsprechen die von uns gelieferten Waren oder die von uns erbrachten Leistungen nicht den vertraglichen Vereinbarungen, so hat uns der Kunde dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich unter Angabe der gerügten Mängel mitzuteilen. Soweit Mängel trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar sind, genügt es, wenn der Kunde uns den Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzeigt. Mängel und sonstige Abweichungen, die uns der Kunde nicht fristgerecht anzeigt, gelten als genehmigt.

4.3 Hat der Kunde rechtzeitig und berechtigterweise Mängel oder sonstige Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen gerügt, so bessern wir unsere Leistung in geeigneter Weise nach. Will uns der Kunde für die Nachbesserung eine bestimmte Frist setzen, so muss er dies schriftlich tun und die Frist so wählen, dass sie angemessen ist. Die Frist muss mindestens 15 Arbeitstage umfassen; Arbeitstage sind dabei alle Werktage mit Ausnahme der Samstage. Im Einzelfall kann eine längere Frist erforderlich sein. Nach Ablauf dieser Frist darf der Kunde nur dann die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns dies bereits bei Fristsetzung schriftlich angedroht hat. Schadenersatz kann er nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Nr. 4.5 geltend machen.

4.4 Sämtliche Rechte des Kunden wegen des Mangels oder einer sonstigen Abweichung der Leistung von den vertraglichen Vereinbarungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware bzw. Leistung. Fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, so gilt die entsprechend längere gesetzliche Verjährungsfrist.

4.5 Hat der Kunde nach Zusendung der jeweiligen (Layout-) Vorlage die Abnahme nach Maßgabe der Nr. 5.3 erklärt, so kann er wegen eventuell noch vorhandener Schreibfehler oder sonstiger Fehler in Gestaltung, Optik oder sonstiger Weise keinerlei Rechte geltend machen.

4.6 Änderungswünsche des Kunden richten sich ausschließlich nach Nr. 5.2.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Um die bestmögliche Verwirklichung seiner Wünsche zu ermöglichen, hat der Kunde bei der Leistungserbringung in folgenden Schritten mitzuwirken:

5.1 Briefing-Phase
Der Kunde muss sein Anforderungsprofil bezüglich der zu erstellenden Unterlagen bzw. der vorzunehmenden Maßnahmen so genau wie möglich beschreiben, damit Logodesign in die Lage versetzt wird, Zielrichtung und Inhalt der vereinbarten Maßnahmen bestmöglich zu erschließen.

5.2 Entwurfsphase
Logodesign erstellt drei Entwürfe. Der Kunde kann zwischen den einzelnen Entwürfen das Bessere wählen.

5.3 Abnahme
Voraussetzung für die Realisierung, d. h. die Drucklegung bzw. endgültige Erstellung oder Veröffentlichung, ist die vorherige schriftliche Abnahme durch den Kunden. Diese erfolgt unverzüglich nach Zusendung der jeweiligen (Layout-) Vorlage. Durch die Abnahme erklärt sich der Kunde verbindlich mit der Vorlage einverstanden und trägt dementsprechend das Risiko eventuell noch vorhandener Schreib oder Gestaltungsfehler oder sonstiger Unrichtigkeiten. Der Kunde hat daher die Vorlage sorgfältig und intensiv zu prüfen.

5.4 Realisierungsphase
Nach Abnahme der Vorlage erfolgt die Realisierung durch Drucklegung, endgültige Erstellung oder Veröffentlichung bzw. Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahme.
Vom Kunden nachträglich geforderte Änderungen, Auftragsabweichungen oder Autorenkorrekturen werden gesondert nach Aufwand berechnet.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung von Logodesign und dem Kunden bleiben gelieferte Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen (Logoentwurf, Visitenkarten-Design etc.) Eigentum von Logodesign. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, soweit er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einer sonstigen Verfügung bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche des Kunden tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Logodesign ab.

6.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Logodesign hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Logodesign berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
 

6.4 Erstellte Grafiken, Collagen, Bildmontagen oder Animationen etc. werden

jeweils in für den Druck oder/und für das Internet optimalen Bilddateiformaten

sowie Bildgrößen und Bildauflösungen geliefert (per CD-Rom, DVD oder via E-Mail).

Es besteht kein Anspruch auf die Quelldatei aus dem/den Layoutprogramm(en),

in der diese gestaltet wurden.


6.5 Bei nicht beglichenen Rechnungen von Leistungen, wie zum Beispiel Logo-entwurf, behält sich Logodesign vor, diese in gleicher oder ähnlicher Art anderen Kunden anzubieten.
 

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