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1. Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von Logodesign
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
Entgegennahme der ersten Leistung oder Ware gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn Logodesign dies schriftlich
bestätigt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
sind sämtliche Angebote von Logodesign freibleibend.
Verträge kommen daher erst mit schriftlicher
Auftragserteilung durch den Kunden oder dem Beginn der
Leistungserbringung zustande.
Ergänzungen, Abänderungen und
Nebenabreden bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2.2 Ein erteilter Auftrag ist bindend und kann nicht
rückgängig gemacht werden.
2.3 Abbildungen, Maße, Zeichnungen und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart wird.
3. Leistung und Leistungszeit
3.1 Logodesign erbringt die Leistungen entsprechend dem
vereinbarten Vertragsinhalt. Logodesign kann zur Erfüllung der
vereinbarten Leistung Dritte einschalten, mit denen dann
im eigenen Namen Werkverträge abgeschlossen werden können.
Die hierbei entstehenden
Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit dies
zwischen diesem und Logodesign vereinbart ist. Bei
unvorhergesehenen Maßnahmen wird Logodesign vor Einschaltung
eines Drittunternehmens Rücksprache mit dem Kunden halten
und eine Vereinbarung treffen, wer die hierdurch
entstehenden Kosten trägt.
3.2 Termine und Fristen für die Leistungserbringung gelten
im Zweifel als nur annähernd vereinbart. Vereinbarte Fristen
beginnen im Zweifel mit dem Datum der Auftragsbestätigung
von Logodesign. Bedarf es zur Leistungserbringung einer
Mitwirkung des Kunden, so beginnt die Frist nicht, bevor der
Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Die
Leistungspflicht von Logodesign ruht, solange sich der Kunde
ihr gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder
einem anderen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.
3.3 Wird Logodesign die Leistungserbringung aufgrund höherer
Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen vorübergehend unmöglich oder
erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit
um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für
eine vom Kunden für die Leistungserbringung gesetzte Frist
oder Nachfrist. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung,
Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden.
Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind
insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen,
Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks,
Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei
Drittunternehmen eintreten, welche von Logodesign bei der
Leistungserbringung eingeschaltet werden. Beginn und Ende
derartiger
Hindernisse teilt Logodesign dem Kunden mit.
3.4 Vor Ablauf der gem. Nr. 3.3 verlängerten Leistungszeit
ist der Kunde weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum
Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des
Rücktrittsrechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als
2 Monate andauert; in diesem Fall ist auch Logodesign zum
Rücktritt berechtigt. Ist der Kunde vertraglich oder
gesetzlich ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt,
so bleibt dieses Recht unberührt.
3.5 Voraussetzung für die endgültige Erstellung, Drucklegung
oder Veröffentlichung ist die vorherige Abnahme durch den
Kunden.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Logodesign gewährleistet, dass die Unterlagen
entsprechend dem jeweils vereinbarten Vertragsinhalt
sorgfältig erstellt sowie die getroffenen Werbemaßnahmen
sorgfältig durchgeführt werden. Eine Gewähr für die
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Texte und sonstigen
Inhalte wird nicht übernommen, da nur Juristen eine
geschäftsmäßige Rechtsberatung vornehmen dürfen.
4.2 Entsprechen die von uns gelieferten Waren oder die von
uns erbrachten Leistungen nicht den vertraglichen
Vereinbarungen, so hat uns der Kunde dies unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware
oder Leistung, schriftlich unter Angabe der gerügten Mängel
mitzuteilen. Soweit Mängel trotz sorgfältiger Untersuchung
innerhalb dieser Frist nicht erkennbar sind, genügt es, wenn
der Kunde uns den Mangel unverzüglich nach Erkennbarkeit
schriftlich anzeigt. Mängel und sonstige Abweichungen, die
uns der Kunde nicht fristgerecht anzeigt, gelten als
genehmigt.
4.3 Hat der Kunde rechtzeitig und berechtigterweise Mängel
oder sonstige Abweichungen von den vertraglichen
Vereinbarungen gerügt, so bessern wir unsere Leistung in
geeigneter Weise nach. Will uns der Kunde für die
Nachbesserung eine bestimmte Frist setzen, so muss er dies
schriftlich tun und die Frist so wählen, dass sie angemessen
ist. Die Frist muss mindestens 15 Arbeitstage umfassen;
Arbeitstage sind dabei alle Werktage mit Ausnahme der
Samstage. Im Einzelfall kann eine längere Frist erforderlich
sein. Nach Ablauf dieser Frist darf der Kunde nur dann die
Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag
zurücktreten, wenn er uns dies bereits bei Fristsetzung
schriftlich angedroht hat. Schadenersatz kann er nur unter
den zusätzlichen Voraussetzungen der Nr. 4.5 geltend machen.
4.4 Sämtliche Rechte des Kunden wegen des Mangels oder einer
sonstigen Abweichung der Leistung von den vertraglichen
Vereinbarungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Erhalt
der Ware bzw. Leistung. Fällt uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last, so gilt die entsprechend längere
gesetzliche Verjährungsfrist.
4.5 Hat der Kunde nach Zusendung der jeweiligen (Layout-)
Vorlage die Abnahme nach Maßgabe der Nr. 5.3 erklärt, so
kann er wegen eventuell noch vorhandener Schreibfehler oder
sonstiger Fehler in Gestaltung, Optik oder sonstiger Weise
keinerlei Rechte geltend machen.
4.6 Änderungswünsche des Kunden richten sich ausschließlich
nach Nr. 5.2.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Um die bestmögliche Verwirklichung seiner Wünsche zu
ermöglichen, hat der Kunde bei der Leistungserbringung in
folgenden Schritten mitzuwirken:
5.1 Briefing-Phase
Der Kunde muss sein Anforderungsprofil bezüglich der zu
erstellenden Unterlagen bzw. der vorzunehmenden Maßnahmen so
genau wie möglich beschreiben, damit Logodesign in die Lage
versetzt wird, Zielrichtung und Inhalt der vereinbarten
Maßnahmen bestmöglich zu erschließen.
5.2 Entwurfsphase
Logodesign erstellt drei Entwürfe. Der Kunde kann zwischen
den einzelnen Entwürfen das Bessere wählen.
5.3 Abnahme
Voraussetzung für die Realisierung, d. h. die Drucklegung
bzw. endgültige Erstellung oder Veröffentlichung, ist die
vorherige schriftliche Abnahme durch den Kunden. Diese
erfolgt unverzüglich nach Zusendung der jeweiligen (Layout-)
Vorlage. Durch die Abnahme erklärt sich der Kunde
verbindlich mit der Vorlage einverstanden und trägt
dementsprechend das Risiko eventuell noch vorhandener
Schreib oder Gestaltungsfehler oder sonstiger
Unrichtigkeiten. Der Kunde hat daher die Vorlage sorgfältig
und intensiv zu prüfen.
5.4 Realisierungsphase
Nach Abnahme der Vorlage erfolgt die Realisierung durch
Drucklegung, endgültige Erstellung oder Veröffentlichung
bzw. Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahme.
Vom Kunden nachträglich geforderte Änderungen,
Auftragsabweichungen oder Autorenkorrekturen werden
gesondert nach Aufwand berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung von Logodesign und dem Kunden bleiben
gelieferte Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen
(Logoentwurf, Visitenkarten-Design etc.) Eigentum von
Logodesign. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, soweit er nicht im Verzug ist. Die aus dem
Weiterverkauf oder einer sonstigen Verfügung bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche des Kunden tritt der
Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Logodesign ab.
6.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Kunde auf das Eigentum von Logodesign hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
Zahlungsverzug, ist Logodesign berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen.
6.4 Erstellte Grafiken,
Collagen, Bildmontagen oder Animationen etc. werden
jeweils in für den Druck
oder/und für das Internet optimalen Bilddateiformaten
sowie Bildgrößen und
Bildauflösungen geliefert (per CD-Rom, DVD oder via E-Mail).
Es besteht kein Anspruch auf
die Quelldatei aus dem/den Layoutprogramm(en),
in der diese gestaltet wurden.
6.5 Bei nicht beglichenen Rechnungen von Leistungen, wie zum
Beispiel Logo-entwurf,
behält sich Logodesign vor, diese in gleicher oder ähnlicher
Art anderen Kunden anzubieten.
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